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Fluggastrechte: Verspätungen, Annullierungen und Entschädigung

Stand: Juli 2026 · Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, prüfen Sie daher die unten verlinkten offiziellen Quellen.

Europäische Union (EU-Fluggastrechteverordnung, EG 261)

Gilt für jeden Flug, der von einem Flughafen in der EU startet (unabhängig von der Airline), sowie für Flüge in die EU mit einer EU-Airline. Island, Norwegen und die Schweiz sind eingeschlossen; das Vereinigte Königreich hat ein nahezu identisches eigenes System.

Vereinigte Staaten (DOT-Regeln)

Israel (Gesetz über Luftfahrtdienste)

So machen Sie Ihren Anspruch geltend

Offizielle Quellen

Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Ovvia steht in keiner Verbindung zu Airlines oder Behörden.